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Bei einer Beerdigung in Herisau wurden elf Parkbussen verteilt. Nun wehrt sich Gemeinderätin Ursula Rütsche gegen Vorwürfe: Parksünder würden nicht abgezockt. Bei Regelwidrigkeit seien die Verkehrsangestellten aber verpflichtet zu handeln.
Roger Fuchs
roger.fuchs@appenzellerzeitung.ch
Gefühlte vierzig Autofahrerinnen und Autofahrer hätten im Nachgang zu einer Trauerfeier eine böse Überraschung erlebt, schrieb gestern Markus Bachschmied in einem Leserbrief. Er erachtet es als herzlos, Trauergäste für das Nichtanbringen der Parkscheibe mit einer Busse abzustrafen. Das lässt die Herisauer Gemeinderätin Ursula Rütsche so nicht stehen. Es seien exakt elf Bussen gewesen. Dass diese ausgestellt wurden, ist aus ihrer Sicht gerechtfertigt. «Was will man denn noch mehr machen, als überall hinzuschreiben, dass die Parkscheibe einzustellen ist.» Würden sie nicht büssen, gebe es stets Leute, welche dies ausnützten und die Friedhofparkplätze gezielt während Abdankungen gratis nutzen würden. Des Weiteren hält die Gemeinderätin fest: Es sei ein Entgegenkommen der Gemeinde, dass beim Friedhof nach dem Einstellen der Parkscheibe drei Stunden lang gratis parkiert werden könne. Klar und deutlich wehrt sie sich dagegen, dass die Verkehrsangestellten gezielt während Trauerfeiern die Parkplätze beim Friedhof aufsuchen würden. Die Angestellten hätten ihre fixen Touren.
Ganz grundsätzlich ist Ursula Rütsche ein Ärger anzumerken, dass immer mehr Leute das Gefühl hätten, die Gemeinde würde Jagd auf Parksünder machen. Im Gegensatz zur Geschwindigkeitskontrolle gibt es beim Parkieren gemäss Rütsche keine Toleranzgrenze. «Verkehrsangestellte sind verpflichtet, Verstösse festzustellen und zu ahnden», bringt sie es auf den Punkt. Auch könnten nur die Verkehrsangestellten selbst eine Busse wieder zurücknehmen. Sie seien es, welche die Situation vor Ort kennen würden und für ihren Job geradestehen müssten. Als Gemeinderätin erachtet es Ursula Rütsche jedoch als ihre Pflicht, den Mitarbeitenden den Rücken zu stärken.
Und noch mit einer Mutmassung will Rütsche in diesem Zusammenhang aufräumen: Demnach fliesst das Bussengeld in die allgemeine Rechnung, und es sei kein Interesse vorhanden, damit eine explizite Budgetaufbesserung zu betreiben, wie ihnen immer wieder unterstellt werde.