HALBKANTON: Gleichgewicht wahren

Nationalrat David Zuberbühler findet beim Bundesrat auf kein Gehör. Ausserrhoden soll kein Vollkanton werden. Bereits vor 35 Jahren wurde eine Initiative abgelehnt.

Patrik Kobler
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Ausserrhoden wird sich auch in Zukunft mit einem Ständeratssitz begnügen müssen. (Bild: SGT)

Ausserrhoden wird sich auch in Zukunft mit einem Ständeratssitz begnügen müssen. (Bild: SGT)

Offiziell gibt es in der Bundesverfassung seit 1999 keine Halbkantone mehr. Dennoch: Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft sowie die beiden Appenzell haben bloss je einen Ständerat sowie eine halbe Standesstimme. Das stört den Ausserrhoder Nationalrat David Zuberbühler. Seiner Ansicht nach sollten alle Kantone denselben Status erhalten: den eines Vollkantons. Er hat deshalb Ende September einen Vorstoss eingereicht. Nun liegt die Antwort des Bundesrats vor. Fazit: Zuberbühler beisst auf Granit – sein Vorhaben ist wie erwartet chancenlos.

Der SVP-Politiker wollte unter anderem wissen, wieso sich der Kanton Jura bei seiner Abspaltung von Bern nicht zu den Kantonen mit halber Standesstimme gesellen musste. Die Antwort des Bundesrats: «Hätte man den Kanton Jura als Halbkanton ausgestalten wollen, hätte sich die heikle Frage des Status des Kantons Bern gestellt. Es war allerdings nicht denkbar, den Kanton Bern, einen der grössten Kantone der Schweiz, in einen Halbkanton umzuwandeln.» Für seinen Vorstoss musste Zuberbühler teilweise harsche Kritik einstecken. Deshalb nimmt er den Hinweis des Bundesrats mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Regierungen der sechs Halbkantone aus Anlass der Gründung des Kantons Jura in einer parlamentarischen Initiative verlangten, den Status eines Vollkantons zu erlangen. Der Nationalrat leistete diesem Anliegen im Jahr 1981 aber keine Folge, um das föderalistische Gleichgewicht zwischen den Kantonen der Deutschschweiz und jenen der ­lateinischen Schweiz nicht zu ­gefährden.

Weiter wollte David Zuberbühler wissen, ob die Bewohner eines Halbkantons gegenüber Bewohnern eines Vollkantons nicht benachteiligt sind, was ihre Mitbestimmungsrechte angeht. Es treffe zu, so der Bundesrat, dass die Halbkantone gegenüber den anderen zwanzig in Bezug auf die eidgenössischen Abstimmungen und Ständeratssitze weniger Gewicht hätten. In allen anderen Bereichen (Anzahl Sitze im Nationalrat, Gesetzgebungskompetenzen, Steuerautonomie usw.) sei dies aber nicht der Fall. «Benachteiligt sind ausserdem nicht nur diese sechs Kantone, sondern auch die am stärksten bevölkerten Vollkantone gegenüber den Vollkantonen mit der kleinsten Bevölkerung», heisst es in der Antwort.

Zuberbühler verfolgt Anliegen nicht weiter

Auf die Antwort des Bundesrats angesprochen, sagt David Zuberbühler, dass es wohl keinen grossen Sinn mache, das Anliegen weiterzuverfolgen. «Bei einer Überarbeitung der Bundesverfassung könnte – wie es der Bundesrat ebenfalls schreibt – die Gewichtung der Standesstimmen in der Zusammensetzung des Ständerates in Frage gestellt werden bzw. die grossen Städte und Kantone könnten mehr Sitze verlangen. Die Halbkantone wären aufgrund ihrer Minderheit chancenlos und am Ende womöglich die grossen Verlierer», so der Ausserrhoder Nationalrat. Und trotzdem: «Wenn die Bundesverfassung in einigen Jahrzehnten vielleicht überarbeitet wird, denkt man dann allenfalls an meine Anfrage und zieht es vielleicht in Betracht, aus Halbkantonen gleichwertige Partner gegenüber der Eidgenossenschaft zu machen.»