Nicht alle Bauern halten beim Jauche-Austrag den vorgeschriebenen Schutzstreifen zu Gewässern ein. Der Fischereiverein fordert vom Kanton Massnahmen gegen die Verschmutzung.
Bauern, die den Drei-Meter-Pufferstreifen zu Gewässern beim Güllen nicht einhalten, müssen mit Kürzungen der Direktzahlungen des Bundes für ökologisches Verhalten rechnen. Im Jahr 2018 beliefen sich die Zahlungen auf über 2,8 Milliarden Franken. In manchen Kantonen wurden bereits zahlreiche Verfahren gegen fehlbare Landwirte eröffnet. Im Appenzellerland waren es laut Kassensturz im vergangenen Jahr lediglich drei, obwohl die Kassensturz-Journalisten mit Hilfe eines WWF-Experten an fast jedem zweiten Ort feststellten, dass der Schutzstreifen zu Gewässern nicht eingehalten wurde.
Der Kassensturz-Beitrag bewog den Innerrhoder Fischereiverein zu einem Schreiben an Landeshauptmann Stefan Müller. Der Verein sei in den vergangenen Jahren jährlich mehrere Male über Gewässerverschmutzungen in Kenntnis gesetzt worden.
«In den vergangenen Jahren mussten wir unter anderem wegen Gülle verendete Fische aus der Sitter nehmen. Massnahmen seitens des Kantons blieben bis anhin aus», so der Verein. «Zudem beobachten wir immer wieder, dass bei Starkregen Gülle ausgetragen wird, was für unser Grundwasser und die Lebewesen, die sich in den betroffenen Gewässern aufhalten, im wahrsten Sinne Gift ist.»
Laut Kassensturz habe der Kanton Appenzell Innerrhoden ein höchst bedenkliches Resultat erzielt. «Aus unserer Sicht ist dies ein nicht anzunehmender Zustand und verlangt nach zielführenden Massnahmen», schreibt der Fischereiverein. In seinem Schreiben wollte er ausserdem wissen, welche Massnahmen der Kanton ergreife, um die Gewässerverschmutzung durch Gülle bei Starkregen und anderen gewässerbedrohlichen Situationen zu reduzieren, beziehungsweise vermeiden zu können.
In der Sendung wurden tatsächlich einige landwirtschaftliche Nutzflächen in Innerrhoden gezeigt, sagt Landeshauptmanns Stefan Müller. «Das Landwirtschaftsamt wurde vom SRF zusätzlich mit Fotos dokumentiert. Aufgrund der schlechten Qualität des Film- und Fotomaterials konnten wir aber nicht eindeutig feststellen, ob die Mindestabstände tatsächlich unterschritten wurden.» Das Landwirtschaftsamt habe laut Müller den Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst beider Appenzell mit entsprechenden Kontrollen beauftragt.
«Die betroffenen Betriebe werden bezüglich der Einhaltung der Gewässerabstände kontrolliert werden.»
Zu den Massnahmen, die der Kanton ergreifen werde, stellt Müller fest: «Die gesetzlichen Bestimmungen sind bundesrechtlich vorgegeben und sehr klar formuliert. Zur Sicherstellung der Einhaltung werden die Betriebe durch die akkreditierten Kontrollstellen kontrolliert. Falls Mängel festgestellt werden, kommt es je nach Fall zu Kürzungen der Direktzahlungen oder zu offiziellen Verzeigungen. Mängel lösen immer auch Nachkontrollen aus.»
«Das Thema Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen ist uns ein grosses Anliegen. Zusammen mit Appenzell Ausserrhoden stellt Appenzell Innerrhoden jährlich ein Beratungsprogramm zusammen und organisiert Gruppenberatungen. Diese werden gut besucht. Die erwähnten Themenbereiche werden immer wieder thematisiert, um die Sensibilität der Landwirte zu erhöhen», erklärt Müller.
Sein Departement sei ständig mit einer Person in der Fischereikommission vertreten, sagt der Landeshauptmann. Dies sei wichtig, damit die Anregungen der Fischer eingebracht und beim Landwirtschaftsamt als Vollzugs- und Beratungsorgan deponiert werden könnten. «Es würde sich eher die Frage stellen, ob der Fischereiverein zusätzlich wiederkehrende Gespräche mit dem Bauernverband führen sollte.» Müller sagt, dass am Ende aber jeder Landwirt selber verantwortlich sei, für das Einhalten der Regeln auf seinem Betrieb.