LICHTENSTEIG. Das Gericht sei von einer Strafe von elf bis zwölf Monaten für die sexuelle Nötigung ausgegangen und habe die Strafe wegen der falschen Anschuldigung auf 15 Monate erhöht, sagte der Gerichtspräsident. Der Angeklagte und seine Frau leben von einer AHV-Rente von 3430 Franken im Monat.
LICHTENSTEIG. Das Gericht sei von einer Strafe von elf bis zwölf Monaten für die sexuelle Nötigung ausgegangen und habe die Strafe wegen der falschen Anschuldigung auf 15 Monate erhöht, sagte der Gerichtspräsident. Der Angeklagte und seine Frau leben von einer AHV-Rente von 3430 Franken im Monat. Als es die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe festlegte, berücksichtigte das Gericht das Einkommen des Angeklagten. Die Anzahl der Tagessätze hängt ab vom Verschulden. Der Angeklagte muss zudem Verfahrenskosten von 6642 Franken bezahlen.
Da das Gericht eine günstige Prognose stellt, wurden die Freiheits- und die Geldstrafe bedingt ausgesprochen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Von einer Busse, die in jedem Fall hätte bezahlt werden müssen, sehe das Gericht ab, da die Freiheitsstrafe als Denkzettel reiche, sagte der Gerichtspräsident. Der Verteidiger konnte unmittelbar nach der Urteilsverkündigung noch nicht sagen, ob er Berufung beim Kantonsgericht einlegen wird. (mkn)