Grundbuch weiterentwickeln

Der Kantonsrat hat die Teilrevision des Immobiliarsachrechts einstimmig angenommen.

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Die Teilrevision des Immobiliarsachrechts hat im Kantonsrat keine hohe Wellen geworfen. Neue bundesrechtliche Vorgaben führen zu Anpassungen im kantonalen Grundbuchrecht. Kernpunkt der Revision bildet die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung des informatisierten Grundbuchs (z.B. Veröffentlichung der Daten im Internet). Johanna Federer (Herisau) äusserte namens der SP Bedenken bezüglich der Datensicherheit. Es brauche besondere Sorgfalt, sagte sie. Gleichzeitig forderte sie eine schriftliche Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Der zuständige Regierungsrat Paul Signer erklärte, dass dieser beigezogen worden sei. Auf die zweite Lesung hin, will er dessen Stellungnahme veröffentlichen. Auch wenn üblicherweise interne Dokumente nicht publik gemacht würden, so Signer. Norbert Näf (CVP, Heiden) machte sich zum Kostendeckungsprinzip Gedanken. Er forderte, die Mindestgebühr bei Handänderungen von 200 auf 400 Franken zu erhöhen. Signer appellierte, zum jetzigen Zeitpunkt keine Eingriffe bei den Gebühren vorzunehmen. Er stellte jedoch eine Grundbuch-Reorganisation in Aussicht. Diese wurde von Praktikern im Rat, wie dem Gemeindeschreiber von Lutzenberg, Walter Grob, als dringend nötig erachtet. Signer trat allerdings auf die Bremse. Der Regierungsrat habe noch keine Vorstellung, wann die Totalrevision an die Hand genommen werde. Die Gebühren wurden gestern jedenfalls nicht angetastet. Die Teilrevision des Immobiliarsachrechts wurde in erster Lesung einstimmig angenommen. (pk)