Gemeinde Bühler vergisst Steuerfuss auf Stimmzettel – SVP sieht von Stimmrechtsbeschwerde ab

Am 29. November wird in Bühler über den Voranschlag 2021 samt Steuerfuss abgestimmt. Allerdings hat die Gemeinde vergessen, den Steuerfuss auf dem Stimmzettel zu vermerken. Die SVP hat den Fehler entdeckt, will aber von einer Stimmrechtsbeschwerde absehen.

Astrid Zysset
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Letztmals wurde Ende 2018 eine Stimmrechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Abstimmungsunterlagen in Bühler gutgeheissen.

Letztmals wurde Ende 2018 eine Stimmrechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Abstimmungsunterlagen in Bühler gutgeheissen.

Bild: APZ

«Sofort war der Fehler aufgefallen», sagt Werner Schmid, Präsident der SVP Bühler. Das Versehen seitens der Gemeinde sei augenscheinlich gewesen. «Als schlimm erachten wir es allerdings nicht. Darum verzichten wir auch auf eine Stimmrechtsbeschwerde», so Schmid.

Was war geschehen? Gemäss Gemeindereglement ist den Bürgerinnen und Bürgern der Voranschlag wie auch der Steuerfuss vorzulegen. Im Stimmzettel ist der Steuerfuss jedoch nicht aufgeführt. Das Volk kann somit am 29. November nur über den Voranschlag befinden.

Andere Parteien werden um Nachsicht gebeten

Die SVP Bühler will beim Kanton jedoch bewusst keine Beschwerde erheben. Wie sie in einer Mitteilung schreibt, will sie damit beweisen, dass sie «nicht auf Einzelpersonen zielt und es ihr um die Sache geht». Damit die Vorlage nicht gefährdet wird, bittet die SVP Bühler die weiteren, politischen Gruppierungen gar, bei diesem Versäumnis ebenfalls Nachsicht walten zu lassen. Eine Wiederholung der Abstimmung würde nur weitere Kosten verursachen und sachlich nichts bringen, heisst es im Schreiben weiter.

Unter dem Gesichtspunkt der steigenden Kosten für die externe Rechtsberatung zeigt sich die SVP Bühler jedoch über den rechtlichen Mangel überrascht. Gleichzeitig erwartet sie, dass der Gemeinderat künftig die Vorlagen bezüglich der rechtlichen Aspekte sorgfältiger vorbereiten und ausarbeiten wird.

Gemeinde bedauert das Missgeschick

Gemeindepräsident Jürg Engler spricht von einer «unschönen Sache», die hier passiert sei. Und: Man werde künftig den Prozess des Guts zum Druck anders begleiten müssen. Allerdings sei der Fehler wenig gravierend, so Engler. In den Abstimmungsunterlagen sind die Angaben zum Steuerfuss und die Abstimmungsfrage richtig enthalten. Lediglich im Stimmzettel sei der Steuerfuss untergegangen. Angepasste Stimmzettel würden indes keine nachgereicht. Denn einige schriftliche Stimmabgaben seien bereits bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeindepräsident weiter: «Da nicht vorgeschlagen ist, dass sich der Steuerfuss in dieser Abstimmung ändern soll, können wir es verantworten, die fehlerhaften Stimmzettel so zu belassen und entschuldigen uns für das Missgeschick.»

Der Voranschlag 2021 der Gemeinde Bühler sieht einen Aufwandüberschuss von rund 1,2 Millionen Franken vor. Der Steuerfuss soll bei 4,0 Einheiten belassen werden. Die SVP Bühler ist die einzige Partei, welche sich bisher zum Voranschlag geäussert hat; sie hat die Ja-Parole beschlossen.