WALDSTATT. Rückwirkend per 1. Januar 2013 hat der Gemeinderat Waldstatt gemäss einer Medienmitteilung die Gebühren für verschiedene Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung erhöht.
WALDSTATT. Rückwirkend per 1. Januar 2013 hat der Gemeinderat Waldstatt gemäss einer Medienmitteilung die Gebühren für verschiedene Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung erhöht. So kostet etwa ein Ehe- und Erbvertrag inklusive öffentlicher Beurkundung neu 1000 Franken statt wie früher 550 Franken. Und ein Grundbuchauszug wird neu mit 50 Franken statt wie bisher 40 Franken verrechnet. Eine Anpassung an marktübliche Preise, eine regelmässig Überprüfung der Preise für Dienstleistungen und die Verbesserung des Gemeindehaushaltes durch geringere Ausgaben und höhere Einnahmen haben, wie es weiter heisst, den Ausschlag für diese Massnahmen gegeben. Überdies wird festgehalten, dass bis anhin die Gebühren der Gemeinde Waldstatt eher im unteren Teil der zulässigen Bandbreiten lagen. (gk)