Das ändert sich für Hausbesitzer mit dem neuen Energiegesetz

Das revidierte Energiegesetz enthält strengere Vorschriften zum Verbrauch und zu erneuerbaren Energien.

Jesko Calderara
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Appenzell Ausserrhoden will bei Gebäuden stärker auf erneuerbare Energien setzen.

Appenzell Ausserrhoden will bei Gebäuden stärker auf erneuerbare Energien setzen.

Bild: Urs Bucher

In Appenzell Ausserrhoden soll bis 2025 der Verbrauch an fossiler Energie bei Gebäuden um 15 Prozent reduziert werden. Dies sieht das aktuelle Energiekonzept des Kantons vor, welches an die Energiestrategie 2050 des Bundes anlehnt. Wie gross das Einsparpotenzial in diesem Bereich ist, zeigt die Statistik. Demnach sind Häuser schweizweit für 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und für einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich.

Für Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden sind die Kantone zuständig. Sie haben dazu Mustervorschriften entwickelt, die bereits mehrmals verschärft wurden. Mit der nun vorliegenden Teilrevision des Energiegesetzes übernimmt Ausserrhoden die vierte und neuste Auflage dieser Vorschriften ins kantonale Recht. Dabei geht es vor allem um das Basismodul mit den Schwerpunkten für Altbauten (Kompensationsmassnahmen beim Ersatz von fossilen Heizungen), Neubauten (energieeffiziente Gebäudehülle und Haustechnik, erneuerbare Wärme- und Stromproduktion) sowie Stromeffizienz (Ersatz von Elektroheizungen- und Elektroboilern).

Einsparungen dank besserer Wärmedämmung

Handlungsbedarf gibt es beim Energiegesetz nicht zuletzt aufgrund des technischen Fortschritts. Die aktuellen Anforderungen an die Dämmqualität der Gebäudehülle, die Effizienz des Wärmeerzeugers und den geforderten Anteil an erneuerbaren Energien bei Neubauten entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.

Deshalb sind einige Neuerungen geplant. So legt die heutige gesetzliche Regelung für Neubauten einen Höchstanteil an nicht erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs für die Heizung und das Warmwasser fest. Dieser Abschnitt des Gesetzesartikels wird durch ein Ziel für die energetische Qualität eines Bauvorhabens ersetzt. Dazu wird je nach Gebäudekategorie ein Grenzwert für den Energiebedarf festgelegt, wobei dieser die Heizung, das Warmwasser, die Lüftung und die Klimatisierung umfasst. Gegenüber heute bedeuten die neuen Anforderungen eine um ungefähr 15 Prozent verbesserte Wärmedämmung und eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien. Wie die Grenzwerte erreicht werden, ist den Bauherren überlassen. Ihr Spielraum wird mit dem revidierten Gesetz grösser, da kein bestimmtes Heizsystem vorgegeben wird.

Für jeden Neubau eine Photovoltaikanlage

Die verschärften Mustervorschriften enthalten zudem Bestimmungen, wonach bei Neubauten ein Teil des Strombedarfs durch Eigenproduktion gedeckt werden muss. Üblicherweise erfolgt dies durch eine Photovoltaikanlage. Solche Investitionen seien wirtschaftlich, schreibt der Kanton im erläuternden Bericht zum Gesetz.

Änderungen gibt es auch beim Thema Ersatz einer Heizung. Für Ausserrhoden ist diese Frage besonders relevant, da der Gebäudepark zu den ältesten der Schweiz gehört. Fast die Hälfte aller Wohnliegenschaften sind über 100 Jahre alt. Entsprechend gross ist das Einsparpotenzial bei Sanierungen. Die verschärften Bestimmungen sehen vor, dass beim Ersatz von defekten Öl- und Gasheizungen in schlecht gedämmten Wohnbauten zehn Prozent des Wärmebedarfs entweder mit erneuerbaren Energien gedeckt oder eingespart werden muss. Den Brenner auszutauschen, ist aber weiterhin ohne energetische Auflagen möglich.

Dies trifft nicht auf bestehende Elektroheizungen und Elektroboiler zu. Grundsätzlich müssen diese innerhalb von 15 Jahren nach Inkraftsetzung der Gesetzesvorlage ersetzt werden. Allerdings kann die Regierung Ausnahmen vorsehen, beispielsweise, wenn für die Warmwasseraufbereitung zusätzlich erneuerbare Energie genutzt wird.

Vernehmlassung läuft bis Ende Februar 2020

Der vorliegende Entwurf des Energiegesetzes bringt noch weitere Änderungen mit sich. So wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion im Bereich Gebäude wahrnehmen kann. Dies verlangt auch das Energiekonzept.

Die Umsetzung der Teilrevision, die noch bis zum 28. Februar 2020 in der Vernehmlassung ist, soll auf Kantonsebene ohne finanziellen Mehraufwand umgesetzt werden. Im Rahmen der Vorbildfunktion des Kantons sei mit höheren Investitionskosten zu rechnen, heisst es im Bericht weiter. Diese würden aber zu wesentlichen Teilen durch jährlich wiederkehrende Einsparungen für den Betrieb, den Unterhalt und die Energie kompensiert.