APPENZELL. Sie waren wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Im zwölf Jahre dauernden Innerrhoder Mammutfall hat das Gericht nun zwei Verurteilte freigesprochen. Der Kanton muss Kosten in Höhe von 200 000 Franken übernehmen.
APPENZELL. Eine frühere Staatsanwältin blähte den Bagatellfall masslos auf. Wegen «Betrugs» und «Urkundenfälschung» verurteilte das Bezirksgericht Appenzell drei Angeschuldigte zu drakonischen Strafen. Das Kantonsgericht milderte jedoch dieses Urteil. Das Bundesgericht entschied auf Willkür. Jetzt sprach das Kantonsgericht zwei Verurteilte frei. Der dritte Beteiligte hatte nicht appelliert.
Die Untersuchung in dem vermeintlichen «Kapitalfall» dauerte elf Jahre; die Untersuchungskosten verschlangen über 170 000 Franken; die weitgehend ungeordneten Akten umfassten 14 Kisten mit 91 Bundesordnern und 45 000 Seiten. Die damalige Innerrhoder Staatsanwältin sprach von einem Fall von «Gemälde-Fälschung riesigen Ausmasses». Angeblich sollten Gemälde von El Greco, Raffael, Veronese und Murillo sowie eine Skulptur von Picasso «gefälscht» worden sein. Geblieben ist davon absolut nichts. Kein einziges Kunstwerk war gefälscht.
Über 200 000 Franken an Kosten für Untersuchungsverfahren, Gerichtsgebühren, Verteidigungskosten und Genugtuungen für die beiden Freigesprochenen gehen nun zulasten des Staates, der jahrelang unzählige Mitarbeitende für die Bearbeitung dieses «Falles» eingesetzt hatte.
Die inzwischen entlassene Staatsanwältin ordnete gar eine illegale Razzia im Fürstentum Liechtenstein an: Durch Innerrhoder Polizisten liess sie in Vaduz Akten beschlagnahmen. Dies führte zu diplomatischen Interventionen durch den Botschafter der fürstlichen Regierung in Bern. Die Innerrhoder Regierung musste sich entschuldigen.
Eine Strafuntersuchung gegen die Staatsanwältin wurde «erledigt», weil angeblich «verjährt». Die Staatsanwältin, der vorgeworfen wurde, den damaligen Justizdirektor als «dahergelaufenen Affen von Postautochauffeur» bezeichnet zu haben, ist seit Mai 2006 nicht mehr im Amt.
Das Bezirksgericht verurteilte drei Beschuldigte zu unbedingten und bedingten Gefängnisstrafen. Das Kantonsgericht erkannte nur noch auf «Urkundenfälschung».
1999 hatten fünf Geschäftsleute versucht, ins Trading-Geschäft einzusteigen und märchenhafte Gewinne zu erzielen. In London gerieten sie an einen Finanzbetrüger. Um ins Geschäft zu kommen, fabrizierten sie angeblich fiktive Kontoauszüge und sogenannte «Certificates of Deposit» (Depositen-Zertifikate), um ein 17-Millionen-Dollar-Vermögen bei der UBS Zug vorzutäuschen. Zu Schaden kam niemand.
Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, das Kantonsgericht habe willkürlich gehandelt, als es eine notwendige Verteidigung verneint habe. Das Kantonsgericht habe auf nicht verwertbare Aussagen abgestellt und damit Bundesrecht verletzt.