Bütschwil-Ganterschwil Das Gewerbegebiet Feldeck wird über die Feldeckstrasse, eine Gemeindestrasse zweiter Klasse, erschlossen. Darauf weist der Gemeinderat von Bütschwil-Ganterschwil hin.
Bütschwil-Ganterschwil Das Gewerbegebiet Feldeck wird über die Feldeckstrasse, eine Gemeindestrasse zweiter Klasse, erschlossen. Darauf weist der Gemeinderat von Bütschwil-Ganterschwil hin. Daneben besteht eine weitere Strasse, die von der Kantonsstrasse ins Gewerbegebiet Feldeck führt, die Feldeckstrasse, eine Gemeindestrasse dritter Klasse, die als landwirtschaftliche Erschliessung dient. Sie steht dem allgemeinen Verkehr nicht offen. Darum wird ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge erlassen. Dagegen kann innert 14 Tagen beim Sicherheits- und Justizdepartement Rekurs erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Verfügung hat. (gem)