Erhöhung der Jahrespauschale

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Wolfhalden Der Gemeinderat hat gestützt auf die Vorberatungen in der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission eine Teilrevision des Entschädigungsreglementes für die Gemeinderatsmitglieder und das Gemeindepräsidium verabschiedet, heisst es in einer offiziellen Medienmitteilung. Die Details der alten sowie der neuen Reglementsfassung sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar oder können in Papierform bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Die zentralen Punkte der Teilrevision liegen einerseits in der Anhebung der Jahrespauschale für Gemeinderatsmitglieder von 7000 auf 8000 Franken und anderseits die Bezifferung des Arbeitspensums für das Gemeindepräsidiums auf 50 Prozent (bisher bei 40 Prozent), heisst es weiter. Mit dieser zeitlichen Anpassung erhöht sich die entsprechende Jahrespauschale von 54000 Franken auf 67500 Franken. Die Anpassungen treten auf Beginn des neuen Amtsjahres am 1. Juni 2018 in Kraft. Vorbehalten bleibt die Inanspruchnahme des fakultativen Referendums. Es wird auf die entsprechende Publikation hingewiesen. Die Referendumsfrist dauert noch bis zum 30 Oktober, heisst es in der Medienmitteilung der Gemeinde . (gk)