Energiepolitik
In einem Brief an die Ausserrhoder Kantonsräte: Komitee der Energie-Initiative stellt Bedingung für Rückzug des Volksbegehrens

Falls der Kantonsrat das kantonale Energiegesetz massiv verschärft, soll die Initiative «ErneuerBar »zurückgezogen werden. Dafür gibt es einen Grund.

Jesko Calderara
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In Appenzell Ausserrhodern sollen die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden. Dies verlangt eine hängige Initiative eines überparteilichen Komitees.

In Appenzell Ausserrhodern sollen die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden. Dies verlangt eine hängige Initiative eines überparteilichen Komitees.

Bild: Keystone

Am 22. Februar wird es spannend. Dann berät der Kantonsrat in erster Lesung das umstrittene Energiegesetz. Nebst den Vorschlägen der vorbereitenden Kommission Bau und Volkswirtschaft (KBV), die den Entwurf der Regierung deutlich verschärften möchte, bringt die Initiative «ErneuerBar» zusätzlich Bewegung in die kantonale Energiepolitik. Das Begehren wurde im Oktober des vergangenen Jahres mit 983 Unterschriften eingereicht. Es verlangt, dass bis 2035 mindestens 40 Prozent des in Ausserrhoden verbrauchten Stroms im Kanton produziert werden.

Nun stellt das überparteiliche Komitee, dem Vertreter fast aller Parteien sowie Schülerinnen und Schüler der Klimagruppe der Kantonsschule Trogen angehören, überraschend einen Rückzug des Volksbegehrens in Aussicht. Dies unter der Bedingung, dass die vorgeschlagenen Absätze in das revidierte Energiegesetz vollumfänglich übernommen werden und nach einem allfälligen Referendum Rechtskraft erlangen. In den vergangenen Tagen haben die Kantonsratsmitglieder ein entsprechendes Schreiben mit dieser Forderung erhalten.

Man habe die Anträge der Kommission mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, schreiben die Initianten in einer Medienmitteilung. Dies insbesondere, weil die KBV einstimmig der Meinung sei, dass zur Erreichung der Klimaziele eine fortschrittliche Energiepolitik mit klar definierten und messbaren Zielen im Energiegesetz unabdingbar ist. Der KBV-Vorschlag enthalte die wesentlichsten Elemente, Ziele und Begründungen der Energie-Initiative, heisst es in der Mitteilung weiter. So decke sich die Feststellung, dass für die Zielerreichung nicht nur auf Wasser und Sonnenenergie, sondern auch auf Windenergie zurückgegriffen werden müsse, mit der Ansicht des Komitees. Besonders erfreut zeigt sich dieses über den vorgeschlagenen Gesetzesartikel, wonach der Kanton bei Energieversorgungsunternehmen, bei denen er beteiligt ist, daraufhin wirken muss, dass die Einspeisung erneuerbarer Energie ins öffentliche Netz angemessen vergütet wird. Dies bewirke gemäss Erfahrungen in anderen Kantonen viel mehr als eine aufwendige Förderung.