Redaktor Beat Lanzendorfer darf als Stimmbürger der Gemeinde Kirchberg erstmals per E-Voting an einer Abstimmung teilnehmen. Ein Erfahrungsbericht.
Als Einwohner der Gemeinde Kirchberg kommt mir die Ehre zu, dass ich als Versuchskaninchen erstmals an einer E-Voting-Abstimmung teilnehmen darf. So viel vorneweg: Die Bürgerpflicht wird einem leicht gemacht. Das Stimmkuvert enthält neben den üblichen Unterlagen wie Erläuterung zur Volksabstimmung, Stimmausweis, Stimmzettel und Stimmzettelkuvert ein zusätzliches Schreiben «E-Voting – Machen auch Sie mit!».
Wer den Anweisungen darauf Folge leistet und sich auf https://www.evote-ch.ch/sg einloggt, ist in weniger als zwei Minuten fertig. Sofern er sich im Vorfeld eine Meinung gebildet hat und weiss, ob er ein Ja oder ein Nein an der erforderlichen Stelle anklicken möchte. Hilfreich ist auch, von Beginn weg die richtige Web-Adresse einzugeben. Unbedingt https eingeben – und nicht wie ich zweimal nur http. Einmal drin, erscheint zuerst die Maske, auf der die Nummer des Stimmausweises (vier Zifferfolgen mit je vier Ziffern) verlangt wird. Anschliessend «Fortsetzen» anklicken und den Anweisungen folgen. Nach dem Lesen der gesetzlichen Bestimmungen «Stimmzettel» anklicken, die Stimmabgabe vornehmen, den Bestätigungscode sowie den Finalisierungscode eingeben, bestätigen und abschliessen. Das wars.
Die einzige Gefahr aus meiner Sicht, die E-Voting-Abstimmung zu missbrauchen, besteht in der Tatsache, dass ich das Kuvert mit den Unterlagen während mehrerer Wochen auf meinem Bürotisch liegen liess. Wäre jetzt einem meiner Kolleginnen und Kollegen in den Sinn gekommen, für mich (und in seinem Sinne) abzustimmen, wäre dies möglich gewesen. Alle erforderlichen Unterlagen sind im Stimmkuvert vorhanden. Das System weiss somit nicht, ob derjenige am PC sitzt, zu dem die Stimmunterlagen auch tatsächlich gehören. Wer jetzt noch nicht abgestimmt hat, dem bietet sich auf dem elektronischen Weg bis am Samstag, 23. September, bis 12 Uhr, die Gelegenheit, Verpasstes nachzuholen. Alle anderen, die den Weg ins Abstimmungslokal bevorzugen, haben noch bis Sonntag, 24. September, 11 Uhr, Zeit.