Drogen- und Waffenbesitz unbestritten

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Kreisgericht Nicht viel zu reden geben im Prozess vor dem Kreisgericht die weiteren Vorwürfe gegen den Angeklagten. Es geht um Vergehen gegen das Be­täubungsmittel- und gegen das ­Waffengesetz. Beide Vorwürfe ­gesteht der Angeklagte ein. Bei der Hausdurchsuchung durch die Kantonspolizei am 1. Oktober 2015 werden gut 560 Gramm Marihuana, 64 Gramm Haschisch, zwei Schreckschusspistolen und zwei wie Pistolen aussehende Feuerzeuge gefunden.

Geldnot mit Drogenhandel beheben

Vor Gericht sagt der Angeklagte, dass er im Sommer 2015 in Geldnot gewesen sei. Er habe sich überlegt, wie er das schnelle Geld machen könne, und sei auf die Idee gekommen, mit Drogen zu handeln. Er habe aber nur zwei Kunden gehabt, obwohl er im Zug andere Passagiere angesprochen habe. Die Schreckschusspistolen und die Feuerzeuge hat der Angeklagte nach eigenen Aussagen 2010 oder 2011 in Montenegro gekauft und in die Schweiz mitgebracht. Die Imitatswaffen fallen ebenfalls unter das Waffengesetz. Weil der Angeklagte Bürger von Bosnien-Herzegowina – also eines Nachfolgestaates des ehemaligen Jugoslawien – ist, darf er nach einer Bundesrats-Verordnung von 1991 keine Schusswaffen besitzen. Vor dem Kreisgericht sagt der Angeklagte, er habe geglaubt, man dürfe die Schusswaffen nicht ausserhalb des Hauses tragen.

Martin Knoepfel

martin.knoepfel@toggenburgmedien.ch