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Die Genossenschaft des Schiesssportzentrums Teufen hat noch bis Ende Jahr Zeit, den von der Gemeinde in Rechnung gestellten Betrag von über 155000 Franken zu begleichen. Vizepräsident Heinz Bolliger versucht derweil mit allen Mitteln den Konkurs abzuwenden.
Es wird eng für das Schiesssportzentrum (SSZ) Teufen. Nach der Ablehnung der Initiative, die das Aus hätte abwenden sollen, hat die Gemeinde der Genossenschaft Ende November einen Betrag von über 155000 Franken in Rechnung gestellt. Dies aufgrund der jährlichen Amortisation des Darlehens von mindestens 20000 Franken. Viel Zeit, um die offene Rechnung zu begleichen, bleibt der Genossenschaft aber nicht mehr. Die Zahlungsfrist läuft am 31. Dezember ab.
Heinz Bolliger, Vizepräsident der SSZ-Genossenschaft, versucht den drohenden Konkurs derzeit mit allen Mitteln abzuwenden. Auf die Rechnung der Gemeinde hat er mit einem Brief reagiert. Darin teilt er dem Gemeinderat mit, dass die Genossenschaft nicht in der Lage sei, den offenen Betrag bis Jahresende zu begleichen. Der Grund: Das SSZ würde gemäss Bolliger sonst wieder in Liquiditätsprobleme geraten und der Schiessbetrieb würde in Frage gestellt werden. Weiter schreibt Bolliger:
«Das SSZ hat gegenüber dem Schweizer Schiesssportverband als zertifiziertes Regionales Leistungszentrum eine Verpflichtung. Zudem können wir auch aus moralischen Gründen gegenüber dem Schiesssportnachwuchs das nicht verantworten.»
Im Namen der Genossenschaft bittet er die Gemeinde, dem SSZ noch Zeit zu lassen. Die Genossenschaft sei bemüht, eine Lösung zu finden.
Am 24. November befand das Teufner Stimmvolk über die Initiative zur Rettung des Schiesssportzentrums. Konkret forderte diese, dass der Gemeinderat beauftragt wird, jährlich Unterstützungsbeiträge von bis zu 52000 Franken zu sprechen. Zudem sollte auf die Verzinsung des Darlehens, das die Gemeinde der Genossenschaft einst gewährte, verzichtet sowie die Amortisationspflicht von 20000 Franken pro Jahr bis 31. Dezember 2030 ausgesetzt werden. Der Gemeinderat empfahl den Stimmbürgern die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Initiative war an der Urne chancenlos: 78 Prozent der Teufner Stimmbevölkerung sagten Nein.
Für Gemeindepräsident Reto Altherr ein deutliches Signal: «Die Bevölkerung hat klar gesagt, dass sie nicht will, dass die Gemeinde noch mehr Geld in das SSZ beziehungsweise in die Genossenschaft investiert», sagte er gegenüber der «Tüüfner Poscht». Aus diesem Grund habe die Gemeinde die Genossenschaft erneut zur Zahlung aufgefordert. Ebenfalls betonte Altherr, dass der Gemeinderat bei Nichtbezahlen der Rechnung den Rechtsweg einschlagen werde.
«Nach dem deutlichen Abstimmungsergebnis können wir gar nicht anders.»
Die Genossenschaft des Schiesssportzentrums ist mit der Höhe der Rechnungssumme der Gemeinde nicht einverstanden, sagt Bolliger. «Es bestehen nach wie vor einige strittige Punkte, welche nie gelöst wurden.» Die rechtliche Klärung dieser Punkte sei mangels Liquidität des SSZ im Oktober 2016 durch eine verfahrensleitende Verfügung eingestellt worden. «Die Verwaltung des SSZ nimmt nicht an, dass diese strittigen Punkte nach der verlorenen Volksabstimmung automatisch in das Recht der Gemeinde übergehen», so Bolliger. Die Gemeinde sei schliesslich beim Bau, der Vergabe der Arbeiten sowie bei der Projektänderung von der Outdoor- zur Indoor-Schiessanlage bei allen Beschlüssen in der Bau- und Betriebskommission mit zwei Personen vertreten gewesen.
Zumindest etwas hat Bolliger mit dem Brief bereits bewirkt: Er wurde von der Gemeinde Teufen zu einem Gespräch eingeladen, wie er auf Nachfrage bestätigte. Dieses wird am 7. Januar stattfinden. Bolligers Ziel:
«Ich möchte, dass die Gemeinde einsieht, dass sie an der 84%-igen Baukreditüberschreitung ebenso Schuld zu tragen hat wie das SSZ.»
Wenn der Wille vorhanden sei, dass das Schiesssportzentrum erhalten bleibt, gebe es auch Lösungen. Mit diesen möchte Bolliger aber noch nicht an die Öffentlichkeit. Eins bleibt klar: Ans Aufgeben denkt er noch lange nicht. «Sollte die Gemeinde die Betreibung einleiten, wird die Verwaltung der SSZ-Genossenschaft Rechtsvorschlag einlegen», so Bolliger.
«Endgültig aufgeben werde ich erst, wenn das Gericht gegen das SSZ den Schuldspruch erklärt.»