Entscheid Mitte August haben Verena und Ruedi Tobler sowie Martha und Theo Frey aus Walzenhausen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Darin forderten sie den Regierungsrat auf, die Ergänzungswahl in den Gemeinderat vom 24. September abzusagen.
«Der Wahlgang wurde chaotisch vorbereitet», sagt Ruedi Tobler, Präsident der SP Ortssektion Walzenhausen. In den Augen der Beschwerdeführer ist eine korrekte amtliche Publikation ausgeblieben. Zwar habe die Findungskommission Anfang Juli in mehreren Zeitungen ein Inserat geschaltet. Dieses habe jedoch keinen Hinweis auf den Wahltermin und Einreichefristen für amtliche Wahlzettel enthalten, begründen die vier Bürger ihre Beschwerde. Erst am 9. August wurde auf der Webseite der Gemeinde eine entsprechende Mitteilung platziert.
Tobler ärgert sich, dass der Gemeinderat den Prozess lange verzögert hat. Der jetzige Gemeindepräsident Hansruedi Bänziger habe seinen Rücktritt bereits im Februar bekannt gegeben. «Es ging wohl darum, eine Gegenkandidatur zu Gemeinderat Michael Litscher zu verhindern», vermutet Tobler. Letztlich werde faktisch das Vollamt eingeführt, bevor dieses in der Gemeindeordnung festgeschrieben sei. Auch gebe es ungeklärte Punkte zum Entschädigungsreglement, gibt Tobler zu bedenken. Gerade damit habe der Gemeinderat bereits einmal eine Ohrfeige kassiert. «Offenbar hat er daraus wenig gelernt.» In der Stimmrechtsbeschwerde wurden weitere Punkte angesprochen. So wird die Rechtsmässigkeit des Rücktritts von Gemeindepräsident Hansruedi Bänziger vor Ablauf des Amtsjahres 2017/18 angezweifelt. Ebenso fordern die Beschwerdeführer, dass die Einführung eines Vollzeitmandates für das Gemeindepräsidium und dessen Entschädigung vorab unter der Gemeindebevölkerung geklärt werden sollte.
Die Ausserrhoder Regierung hat die Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, soweit er darauf überhaupt eingetreten ist. Dies gab sie am Donnerstag in einer Medienmittelung bekannt. Laut dem Kanton war die öffentliche Bekanntmachung des Wahltermins ausreichend. Zumal die Gemeinde diesen bereits bei früheren Gelegenheiten genannt habe.
Bei den anderen beiden bemängelten Punkten erfolgte die Beschwerde zu spät. Diese Umstände seien bereits seit längerem bekannt gewesen, heisst es in der Begründung. Deshalb könnten sie nur im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde behandelt werden. Auch hier fällt das Urteil eindeutig aus: Es bestehe kein Anlass für weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen hinsichtlich des Rücktrittes des Gemeindepräsidenten, schreibt der Kanton in der Mitteilung.
Jesko Calderara
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