«Der Gemeinderat hat objektiv und sachlich informiert»: Ausserrhoder Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde zum Voranschlag Heiden ab

Die Gemeinde Heiden stimmt am kommenden Sonntag über den Voranschlag 2021 ab. Im Vorfeld der Abstimmung kam es zu einer Stimmrechtsbeschwerde. Der Beschwerdeführer rügte, dass die Abstimmungsunterlagen mangelhaft seien. Der Ausserrhoder Regierungsrat weist die Vorwürfe nun zurück.

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Zum Voranschlag 2021 der Gemeinde Heiden gab es viel Kritik.

Zum Voranschlag 2021 der Gemeinde Heiden gab es viel Kritik.

Bild: PD

(kk) Der Ausserrhoder Regierungsrat weist eine Stimmrechtsbeschwerde zur Abstimmung über den Voranschlag 2021 der Gemeinde Heiden ab. Er stellt fest, dass der Gemeinderat mit den Abstimmungsunterlagen objektiv und sachlich richtig über den Voranschlag 2021 und dessen Auswirkungen auf den Haushalt in den kommenden Jahren orientiert hat. Dies teilt die Ausserrhoder Kantonskanzlei mit.

Nach der Rechtsprechung verletzt eine Behörde ihre Pflicht zu objektiver und sachlicher Information dann, wenn sie über den Zweck und die Tragweite der Vorlage falsch orientiert. Der Beschwerdeführer rügte, dass die Abstimmungsunterlagen zum Voranschlag 2021 der Gemeinde Heiden mangelhaft seien.

Die genannten Finanzkennzahlen sind Prognosewerte

Der Beschwerdeführer rügte insbesondere, dass der im Internet zugängliche Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 für die kommenden Jahre eine gesetzeswidrige Verschuldung ausweise. In den Abstimmungsunterlagen selbst fehle jedoch jeder Hinweis auf die entsprechenden Finanzkennzahlen. Der Regierungsrat hält dazu fest, dass es sich bei den genannten Finanzkennzahlen um hochgerechnete Prognosewerte handelt:

«Diese unterliegen einer laufenden Veränderung, weshalb ihnen naturgemäss keine zu hohe Verbindlichkeit zugemessen werden darf.»

Im vorliegenden Fall zeigen die Finanzkennzahlen 2022-2024, dass es für die Gemeinde Heiden schwierig wird, das Haushaltsgleichgewicht zu halten. Darüber hat der Gemeinderat im Edikt zum Voranschlag 2021 sachlich zutreffend orientiert. Ebenso hat der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren allenfalls Steuererhöhungen zur Stabilisierung des Haushalts ins Auge zu fassen sind.

Der Gemeinderat ist damit seiner Verpflichtung zur objektiven, sachlichen Information über Voranschlag und Haushaltsentwicklung angemessen nachgekommen. Nach der Beurteilung des Regierungsrates wäre es dagegen falsch, bestimmte Massnahmen aufgrund der Finanzkennzahlen 2022-2024 bereits als definitiv oder unmittelbar drohend hinzustellen, wie dies der Auffassung des Beschwerdeführers entspricht.