Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes wollen Bundesrat und Parlament dem Landverschleiss und der Zersiedelung Einhalt gebieten.
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes wollen Bundesrat und Parlament dem Landverschleiss und der Zersiedelung Einhalt gebieten. Die Revision hat eine kompaktere Siedlungsentwicklung, die bessere Nutzung brachliegender Flächen in Bauzonen und die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen zum Ziel. Die Grösse der Bauzonen muss sich am voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre orientieren. Wo in der Vergangenheit zu grosse Bauzonen bestimmt wurden, führt die Revision des Raumplanungsgesetzes zu Rückzonungen. Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, so gewinnt es stark an Wert. Die Revision sieht vor, dass die Kantone und Gemeinden künftig mindestens 20 Prozent dieses Mehrwerts erhalten. Diese Zahlung wird aber nicht sofort fällig, sondern erst, wenn die Parzelle verkauft oder überbaut worden ist und die Eigentümer den Gewinn erzielt haben. Die Kantone und Gemeinden verwenden das Geld, um jene Eigentümer abzugelten, die Anspruch auf eine Entschädigung haben, weil ihre Grundstücke aus der Bauzone rückgezont wurden und dadurch an Wert verloren haben.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative). Diese wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Revision in Kraft tritt. Andernfalls gelangt gemäss Gesetz die Landschaftsinitiative zur Abstimmung. (pd/rf)
Quelle: uvek