Ende März debattiert der Ausserrhoder Kantonsrat in zweiter Lesung das neue Volksschulgesetz. Die Kommission Bildung und Kultur hält an ihrem Modell zur Arbeitszeitentlastung für ältere Lehrpersonen fest.
Die kantonsrätliche Kommission Bildung und Kultur (KBK) hat die Beratung der Totalrevision des Volksschulgesetzes in zweiter Lesung abgeschlossen. Aus Sicht der Kommission hat der Regierungsrat die Änderungen aus der erster Lesung umgesetzt und die offenen Fragen beantwortet. Bei der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit beantragt die Kommission gemäss ihrer Medienmitteilung, zu ihrer Version der Ausgestaltung aus erster Lesung zurückzukehren.
Wie die Kommission schreibt, hat anlässlich der ersten Lesung Kantonsrat Patrick Kessler (Teufen) im Namen der Fraktion der FDP einen Änderungsantrag zu Artikel 46 gestellt, der das Konzept der Freiwilligkeit bei der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit ins Spiel brachte. Der Kantonsrat hat diesem Antrag zugestimmt. Zur Umsetzung des Änderungsantrags hat der Regierungsrat die Bestimmung aus dem Volksschulgesetz in die Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule (BLV) verschoben.
Die Kommission hat die Umsetzung des Änderungsantrags durch den Regierungsrat eingehend geprüft. Sie beantragt grossmehrheitlich, zu ihrer Version der Ausgestaltung der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit aus erster Lesung zurückzukehren und die entsprechenden Anpassungen in der BLV rückgängig zu machen.
Aus Sicht der Kommission war die ursprüngliche Absicht der Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit, die Lehrpersonen im Alter zeitlich zu entlasten. «Mit dem Vorschlag des Regierungsrates haben sie nun die Wahl zwischen Freizeit und Geld. Die Kommission lehnt die Option auf eine Lohnzulage ab. Dies führt zu einer Monetarisierung der altersbedingten Ansprüche», heisst es in der Mitteilung.
Der Anspruch auf Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit für die Lehrpersonen der Volksschule soll gemäss Antrag des Regierungsrates im Sinne der Gleichbehandlung auch für die kantonalen Lehrpersonen gelten. Die Kommission lehnt diesen Antrag des Regierungsrates ab. Sie ist grundsätzlich der Ansicht, dass auch die kantonalen Lehrpersonen eine Altersentlastung erhalten sollen. Sie regt dazu eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Gesetze an. Dabei soll die Besoldung der kantonalen Lehrpersonen grundsätzlich überdacht und eine Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit festgelegt werden, die in das Gesamtgefüge der Besoldung passt.
Auf Antrag der Kommission hat der Kantonsrat in erster Lesung beschlossen, die Gemeinden zur Führung von Schulsozialarbeit zu verpflichten. Der Regierungsrat führt dazu einen neuen Artikel 68 ein. Ebenso hat der Kantonsrat einem Antrag der Kommission zugestimmt, wonach die Gemeinden verpflichtet werden sollen, Musikschulen zu führen. Die Kommission begrüsst, dass der Regierungsrat diese beiden Beschlüsse des Kantonsrates umgesetzt hat.
Die zweite Lesung der Totalrevision des Volksschulgesetzes wird an der Kantonsratssitzung vom 27. März stattfinden. Die Sitzung wird in einem Livestream auf dem Youtube-Kanal des Kantons übertragen, erreichbar unter www.ar.ch. (kk)