Bewilligung für Sonntagsarbeit

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Appenzell Am Sonntag, 25. März 2018, sollen die 4. Appenzeller Frühlingstage des Verbands Detailhandel stattfinden. Auf Antrag des Bezirksrats Appenzell hat die Standeskommission eine Bewilligung erteilt, damit alle Verkaufsgeschäfte im Dorf von 11 bis 17 Uhr offen sein können. Die Bewilligung gilt wegen arbeitsgesetzlichen Einschränkungen nur für jene Geschäfte, die den Betrieb mit Familienangehörigen sicherstellen können. Von dieser Einschränkung nicht betroffen sind Geschäfte, die über eine allgemeine Sonntagverkaufsbewilligung verfügen. (rk)