GONTEN. Die Standeskommission hat gemäss einer Medienmitteilung der Ratskanzlei für die beiden Skilifte in Jakobsbad eine neue, auf zehn Jahre befristete Betriebsbewilligung erteilt.
GONTEN. Die Standeskommission hat gemäss einer Medienmitteilung der Ratskanzlei für die beiden Skilifte in Jakobsbad eine neue, auf zehn Jahre befristete Betriebsbewilligung erteilt. Es handelt sich um den Skilift Jakobsbad–Lauftegg und den Kleinskilift Jakobsbad, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Bewilligung berechtigt die Inhaberin zum Betrieb der betreffenden Anlage. Eine Verpflichtung, die Anlage zu betreiben, besteht indessen nicht. (rk)