Innerrhoden Gegen den Beschluss der Bezirksgemeinde Schlatt-Haslen vom 7. Mai, die Beiträge für das Schiessen zu begrenzen, wurde eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben, wie die Innerrhoder Standeskommission mitteilt. Sie habe die Beschwerde abgewiesen, soweit überhaupt darauf einzutreten war. Bei der Prüfung der Rügen des Beschwerdeführers gab es unter anderem die Frage zu klären, ob der Führer der Bezirksgemeinde mit seinen Erläuterungen die Abstimmung über das fragliche Sachgeschäft unzulässig beeinflusst hat. Dies hat sie verneint.
In der Stimmrechtsbeschwerde ging es im Wesentlichen um die in den nächsten zehn Jahren entstehenden Gesamtkosten für das Schiesswesen. Es wurde bemängelt, dass die an der Versammlung genannte Zahl in der Grössenordnung von 420 000 Franken irreführend und falsch sei. Indessen ergab sich, dass die Zahlen durch den Schützenverein erstellt wurden und durchaus nachvollziehbar sind. Die Standeskommission gelangte daher zum Schluss, dass dem Gebot der Objektivität genügend Rechnung getragen wurde. (rk)