Ausserrhoder Weinbau regeln

Auf rund 420 Aren werden im Kanton Appenzell Ausserrhoden, genaugenommen im Vorderland, Reben angepflanzt. Alleine ein Weinbaubetrieb bewirtschaftet 263 Aren, sieben weitere Produzenten bewirtschaften Flächen zwischen 2 und 42 Aren.

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Auf rund 420 Aren werden im Kanton Appenzell Ausserrhoden, genaugenommen im Vorderland, Reben angepflanzt. Alleine ein Weinbaubetrieb bewirtschaftet 263 Aren, sieben weitere Produzenten bewirtschaften Flächen zwischen 2 und 42 Aren. Nun soll die neue kantonale Weinverordnung die Umsetzung des Bundesrechts sicherstellen. Mit einer eigenen Verordnung wurde zugewartet, bis der Kanton St. Gallen eine Regelung eingeführt hat. Denn in wichtigen Bereichen wie der Weinkontrolle wird heute schon eng mit dem Nachbarn zusammengearbeitet. In der Vernehmlassung seien laut Bericht und Antrag des Regierungsrats vier Meldungen eingegangen, welche den Verordnungsentwurf alle begrüsst hätten. Konkret regelt die Verordnung unter anderem die Verwendung der Abkürzung «AOC» (Appellation d'Origine Contrôlée, kontrollierte Ursprungsbezeichnung). Ausserdem wird die Führung eines Rebbaukatasters geregelt. Darin werden die einzelnen Rebpflanzungen und ihre Besonderheiten festgehalten. Für die Erfassung dieser Daten im Geoinformationssystem (GIS) sind Kosten von 1000 Franken vorgesehen. Der Kantonsrat behandelt das Geschäft am Montag. (jw)