Ausserrhoder Regierung stoppt Gemeinde Schwellbrunn

Im Mai 2017 nahm das Schwellbrunner Stimmvolk die Teilzonenplanänderung Buebenstig an. Der Regierungsrat lehnt als Bewilligungsbehörde diese nun aber ab. Der Gemeinderat reagiert zerknirscht.

David Scarano
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Das Dorfzentrum von Schwellbrunn. (Bild: SGT

Das Dorfzentrum von Schwellbrunn. (Bild: SGT

Die Ausserrhoder Regierung hat die Teilzonenplanänderung Buebenstig nicht genehmigt. Das gab der Schwellbrunner Gemeinderat am Freitag bekannt. In seiner Mitteilung zeigt dieser sich enttäuscht. Entscheid und Begründung seien nicht nachvollziehbar. Gemeindepräsident Ueli Frischknecht sagt:

«Der Regierungsrat ist zwar Bewilligungsbehörde, doch er schränkt mit seinem Beschluss den Gestaltungsspielraum des Gemeinderats massiv ein.»

Störend ist für ihn, dass die Gemeinde der Verpflichtung des Kantons nachgekommen sei. Dieser verlangte, dass alle potenziell von einer Auszonung betroffenen Grundstücke mit einer kommunalen Planungszone zu belegen sind. Diese untersagt eine Bautätigkeit während der nächsten Jahre. Die Gemeinde weist zu viel Bauland auf. Sie muss 1,1 Hektaren in den nächsten Jahren auszonen. Die Gemeinde hat gemäss Frischknecht insgesamt rund eineinhalb Hektaren mit einer Planungszone belegt.

Gemeindepräsident Ueli Frischknecht

Gemeindepräsident Ueli Frischknecht

Mit der 2017 vom Volk angenommenen Teilzonenplanänderung Buebenstig wollte der Gemeinderat eine bauliche Entwicklung im Dorf ermöglichen. Geplant war eine Korrektur der westseitigen Bauzonenabgrenzung. Es sollte eine Fläche von 1780 m2 in die Landwirtschaftszone ausgezont und ein flächengleiches Areal in die Wohnzone eingezont werden.

Verzicht auf Weiterzug

Das lehnt der Regierungsrat aber ab. Er stützt sich in seinem Entscheid auf die neue eidgenössische Raumplanungsgesetzgebung und den kantonalen Richtplan. Der Regierungsrat gelangt zum Schluss, dass das Gebiet Buebenstig nicht dem weitgehend überbauten Gebiet zugerechnet werden kann und damit eine potenzielle Auszonungsfläche darstelle. Vor diesem Hintergrund und um zum jetzigen Zeitpunkt keinen Entscheid von präjudizierender Bedeutung zu fällen, verweigert der Regierungsrat die Genehmigung.

Der Gemeinderat hat gemäss Ueli Frischknecht den negativen Entscheid eingehend analysiert, auch unter Beizug externer rechtlicher Beratung. Man sei zum Schluss gekommen, dass eine Anfechtung aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht zielführend sei. Stattdessen werde der Gemeinderat die Ortsplanungsrevision vorantreiben. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Entwicklung der Gemeinde Schwellbrunn sicherzustellen und insbesondere die Überbauung im Gebiet Buebenstig unter anderen Rahmenbedingungen realisieren zu können.