Der Verwaltungsrat der AR Informatik AG soll nicht mehr die eigenen Entschädigungen festlegen können. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Antwort auf ein Postulat von Markus Brönnimann vor.
Vor ungefähr einem Jahr reichte Kantonsrat Markus Brönnimann (FDP/Herisau) ein Postulat zur AR Informatik AG (ARI) ein. Zusammen mit den freisinnigen Herisauer Kantonsräten Katrin Alder, Koni Meier und Fidel Cavelti stellte er dem Regierungsrat einige Fragen zur Entschädigung und Grösse der Aufsichtsgremien des Informatikunternehmens. Die Antworten zum Vorstoss werden am kommenden Montag im Kantonsrat behandelt. Bereits jetzt liegt der Bericht des Regierungsrates vor. Darin zieht dieser nach vier Jahren Betrieb der ARI grundsätzlich ein positives Fazit und sieht nur geringen Handlungsbedarf. Die Regierung begrüsse eine Änderung der Zuständigkeit für die Entschädigungen des Verwaltungsrates, heisst es weiter. Aus diesem Grund werde sie an der nächsten Generalversammlung auf eine Überarbeitung der Statuten hinarbeiten. Heute legt der Verwaltungsrat seine Bezüge selbst fest. Die Entschädigungen und Sitzungsgelder sind in einem Reglement festgeschrieben. Der VR-Präsident erhält 30000 Franken pro Jahr, der Vizepräsident 8000 und die Mitglieder je 4000 Franken. Die Sitzungsgelder betragen 500 für einen halben Tag und 1000 Franken für den ganzen Tag. Die Entschädigungen der Strategiekommission regelt der Regierungsrat.
Der Bericht thematisiert auch den Zweck der Strategiekommission, die Grösse des Verwaltungsrates und die Aufsicht über die ARI. Zu diesen Punkten hat Felix Uhlmann von der Universität Zürich ein Gutachten erstellt. Der Rechtsprofessor kommt zum Schluss, dass die Aufsicht der ARI zweckmässig geregelt ist. Für diese Aufgabe zuständig sind die Generalversammlung, in der die Gemeinden und der Kanton gleichberechtigt vertreten sind, und die Revisionsstelle. Die staatswirtschaftliche Kommission (StwK) übt eine indirekte Oberaufsicht aus, indem sie die regierungsrätliche Geschäftsführung überwacht. Für eine offene Information könnte künftig der StwK und dem Kantonsrat der ARI-Geschäftsbericht zugestellt werden, schlägt der Regierungsrat in seiner Antwort vor. Festhalten will er an der Strategiekommission. Dieses Fachgremium koordiniert die Bedürfnisse von Kanton, Gemeinden, Schulen und dem Spitalverbund in der Informatik. Die ARI als Anbieter könne nicht gleichzeitig das Angebot bestimmen, heisst es im Antrag an den Kantonsrat weiter.
Zusammenfassend sieht der Regierungsrat bei der AR Informatik AG einen punktuellen Regelungsbedarf auf Gesetzesstufe. Deshalb ist geplant, das Gesetz über eGovernment und Informatik auf den 1. Januar 2019 hin zu überarbeiten. Dabei soll unter anderem die Rolle der regierungsrätlichen Vertretungen im Verwaltungsrat geklärt werden.
Laut dem Initiant des Postulats, Markus Brönnimann, wurden die im Postulat gestellten Fragen «ernsthaft und profund» beantwortet. Er begrüsst insbesondere den Vorschlag, wonach der ARI-Verwaltungsrat nicht mehr seine eigenen Entschädigungen festlegen soll. «Ich erhoffe mir, dass die Vergütungen so eher sinken werden.» Abgesehen davon hält er das Gremium für zu gross. Seiner Ansicht nach würden fünf Verwaltungsratsmitglieder genügen, sagt Brönnimann.
Grundsätzlich einig geht der Herisauer FDP-Kantonsrat mit dem Regierungsrat beim Thema Strategiekommission als Vertretung der Leistungsbesteller. «Idealerweise müsste das Fachorgan für alle Applikationen zuständig sein und nicht nur für jene, die bei der ARI eingekauft werden», gibt Brönnimann zu bedenken.