Am 12. März entscheidet das Teufner Stimmvolk über ein neues Entschädigungsreglement für den Gemeinderat. Auch das Energiefondsreglement kommt zur Abstimmung: Bis 2050 sollen die energiebedingten Netto-CO2-Emissionen auf null gesenkt werden.
Teufen ist seit 2012 als Energiestadt zertifiziert. Das Volk entscheidet am 12. März darüber, ob jährlich höchstens 250’000 Franken für Fördergelder bereitgestellt werden sollen. Eine erste Einlage in den Fonds ist mit 125’000 Franken für das zweite Halbjahr 2023 vorgesehen. Das Kernelement der Energiestrategie des Gemeinderats ist das Gemeindeförderprogramm für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Mobilität.
Eine erste Vollzugsverordnung setzt die Schwerpunkte auf Heizsystemwechsel, die Sanierung von Gebäudehüllen und Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf pro Einwohner 2000 betragen, die Treibhausgasemissionen gleich null sein und der Anteil erneuerbarer Energien 100 Prozent. Die Förderbeiträge variieren zwischen 2000 und 8000 Franken.
Am 1. Juni dieses Jahres wird die total revidierte Gemeindeordnung in Kraft treten. Der Gemeinderat wird von neun auf sieben Mitglieder reduziert; das Gemeindepräsidium wird vom Hauptamt (80 Prozent) zum Vollamt (100 Prozent). Für die sechs übrigen Ratsmitglieder wird ein Ansatz von 120’000 Franken für ein 100-Prozent-Pensum festgelegt. Das entschädigungsrelevante Pensum liegt bei 155 Prozent; das entspricht 186’000 Franken.
Der Jahresbruttolohn für das Gemeindepräsidium wird künftig 202’500 Franken betragen. Die Entschädigung liege im Rahmen jener vergleichbaren Ostschweizer Gemeinden, hält der Gemeinderat in seinem Abstimmungsedikt fest.
Bisher waren die Entschädigungen für die übrigen Mitglieder des Gemeinderats auf 170’000 Franken begrenzt. Für die sechs weiteren Mitglieder der Teufner Exekutive wird ein Ansatz von 120’000 Franken pro 100 Prozent festgelegt. Als entschädigungsrelevantes Pensum sind 155 Prozent vorgesehen; das entspricht einer Gesamtentschädigung von brutto 186’000 Franken.
Für das Ressort Bau und Umwelt ist ein Pensum von 40 Prozent oder 48’000 Franken vorgesehen, für Bildung 30 Prozent oder 36’000 Franken, für Alter und Gesundheit 25 Prozent oder 30’000 Franken, für Jugend, Freizeit und Kultur 20 Prozent oder 24’000 Franken, für Finanzen und Volkswirtschaft ebenfalls 20 Prozent, für Baubewilligungen 15 Prozent oder 18’000 Franken und für das Vizepräsidium 5 Prozent oder 6000 Franken.
Honorare aus Mandaten, die mit dem Amt verbunden sind oder im Auftrag der Gemeinde ausgeübt werden, fallen in die Gemeindekasse. Jedes Ratsmitglied muss Ende Jahr schriftlich bestätigen, keine Honorare privat eingenommen zu haben. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) erhalten 1800 Franken Jahrespauschale, der Präsident 4800 Franken und der Aktuar 2400 Franken.
Ausserdem erhalten Gemeinderäte (ausser dem Präsidenten) eine Spesenpauschale von 2400 Franken. Zurückgetretene Gemeinderäte und Kommissionsmitglieder erhalten ein Abschiedsgeschenk von 100 Franken pro Amtsjahr, höchstens aber von 500 Franken. Und der Gemeinderat sowie jede Kommission haben Anspruch auf ein Jahresessen.
Nicht so reguliert ging es noch zwischen 2009 und 2012 im Teufner Gemeinderat zu: Mitglieder des Gemeinderats verrechneten pauschale Arbeitsstunden und deklarierten Hochzeiten und Weihnachtsessen als «Arbeit». Es wurden pauschale Spesenvergütungen gewährt und Ausbildungszuschüsse ohne Rechtsgrundlage, weil «man es schon immer so gemacht hatte». Zwei Drittel des Gemeinderats verrechneten grosszügig Pauschalstunden und nahmen unberechtigte Zahlungen entgegen, wie eine Akteneinsicht in GPK- und Gemeinderatsprotokolle 2015 ergab. Ein Gemeinderat hatte beispielsweise 14’400 Franken für die Leitung einer Arbeitsgruppe mit drei Sitzungen innert dreier Jahre kassiert. Dasselbe Ratsmitglied erhielt einen Ausbildungszuschuss von 16’350 Franken, die im Lohnausweis als Spesen deklariert wurden. Eine Gemeinderätin verrechnete 90 Stunden an einem Tag. Diese wurden vom Gemeindepräsidenten visiert. Erst als die GPK intervenierte, zahlte die Gemeinderätin 2673 Franken zurück. Es war ein Versehen: Es hätte 0,9 Stunden heissen müssen. Ein Gemeinderat erhielt 2012 noch Pauschalen von 2200 Franken, obwohl er gar nicht mehr im Amt war. (mw)