Politische Gemeinde und Schulgemeinde können die Inkorporation der Schulgemeinde in die politische Gemeinde vereinbaren. Dies teilt die Gemeinde Lütisburg im Mitteilungsblatt von gestern mit. Durch diese Inkorporation entstünde eine Einheitsgemeinde. Die bisherige Schulgemeinde würde durch diese Vereinbarung aufgehoben. Die Bürgerschaft der Schulgemeinde beschliesst in obligatorischer Abstimmung über diese Vereinbarung. Die Interessen der Schule würden in der Einheitsgemeinde durch ein Mitglied des Gemeinderats wahrgenommen, welches in der Regel auch Präsidentin oder Präsident des Schulrats beziehungsweise der Schulkommission ist. Mit der Bildung einer Einheitsgemeinde könne sich die Schule vollumfänglich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Im Gegenzug könne die Gemeinde ihre Kernkompetenzen wie Finanz- und Rechnungswesen, Bauwesen, Unterhalt und Betrieb sowie bei der Sicherheit einbringen. (pd)