APPENZELL: Innerrhoden hat noch Luft nach oben

Der Zweitwohnungsanteil liegt in allen Bezirken unter dem Schwellenwert von 20 Prozent. Somit wird es keine baulichen Einschränkungen in diesem Bereich geben.

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Innerrhoden muss den Zweitwohnungsbau nicht einschränken. (Bild: APZ)

Innerrhoden muss den Zweitwohnungsbau nicht einschränken. (Bild: APZ)

Das Bundesamt für Raumentwicklung publizierte Ende März die neusten Zahlen zu den Zweitwohnungsanteilen der Gemeinden. Der tiefste Zweitwohnungsanteil im Kanton Appenzell Innerrhoden befindet sich mit 8,6 Prozent im Bezirk Appenzell, der höchste im Bezirk Schwende mit 16,9 Prozent. Dies schreibt die Ratskanzlei in einer Medienmitteilung.

Es fällt somit kein Inner­rhoder Bezirk unter das eidgenössische Zweitwohnungsgesetz vom 20. März 2015. Dieses regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen sowie der baulichen und nutzungsmässigen Änderung bestehender Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent.

Aufgrund der publizierten Zahlen des Bundesamts für Raum­entwicklung sind mittelfristig keine zusätzlichen baulichen ­Einschränkungen im Sinne der Zweitwohnungsgesetzgebung zu erwarten. Die Reserve bis zur Erreichung des Schwellenwerts von 20 Prozent liegt beispielsweise im Bezirk Schwende bei 44 zusätzlichen Zweitwohnungen. Insgesamt gibt es im Moment 1113 Wohnungen und 188 Zweit­wohnungen. Ähnlich präsentiert sich die Situation in den anderen Bezirken. In Rüte beträgt der Anteil 13,4 Prozent. Schlatt-Haseln und Gonten weisen mit 14,7 Prozent und 15,1 Prozent ein wenig mehr auf. Der Bezirk Oberegg weist mit 11,7 Prozent nach Appenzell den geringsten Anteil an Zweitwohnungen am Gesamtwohnbestand aus, heisst es in der Medienmitteilung der Ratskanzlei weiter. (rk)