Angeschuldigte in Toiletten eingesperrt

Die drei Angeschuldigten im Innerrhoder «Mammutfall» wurden zu Unrecht des gewerbsmässigen Betrugsversuchs und der Urkundenfälschung beschuldigt. Sie sassen zudem unter unwürdigsten Bedingungen in Untersuchungshaft. So durften sie nicht duschen, und das Essen wurde ihnen vorenthalten.

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Die drei Angeschuldigten im Innerrhoder «Mammutfall» wurden zu Unrecht des gewerbsmässigen Betrugsversuchs und der Urkundenfälschung beschuldigt. Sie sassen zudem unter unwürdigsten Bedingungen in Untersuchungshaft. So durften sie nicht duschen, und das Essen wurde ihnen vorenthalten. Sie wurden auch in eiskalten Einzelzellen inhaftiert und in Toiletten eingesperrt, «bis sie aussagten und unterschrieben», was die Untersuchungsrichterin – und spätere Staatsanwältin – hören wollte, wie der Alois Näf, St. Gallen, der Anwalt eines Freigesprochenen in seiner Stellungnahme festhielt.

Übrig blieb – ausser Willkür, einem Freispruch und hohen Kosten für den Kanton – nichts. Die Innerrhoder Staatsanwaltschaft hatte behauptet, einer der jetzt Freigesprochenen habe 26 Schriftstücke gefälscht. Laut dem Anwalt hatte der Mann keines der angeblich gefälschten Schriftstücke erstellt. «Certificates of Deposit» waren zu jenem Zeitpunkt gar nicht mehr in Umlauf. Statt um 26 Schriftstücke, wie die Staatsanwaltschaft behauptete, handelte es sich laut Verteidiger um deren vier. Sie waren von den Untersuchungsbehörden mehrmals immer wieder kopiert und unter verschiedenen Aktennummern abgelegt worden. Ausserdem waren der «Kontoauszug», das «Weekly statement of account» und die «Certificates of Deposit» gar keine Urkunden.

Der Beschuldigte, der nicht ans Bundesgericht appellierte, war ursprünglich auch strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität angeklagt und vom Bezirksgericht wegen Pornographie zu 35 Monaten Gefängnis, davon neun Monate unbedingt, verurteilt worden. Obwohl der Mann 2011 vom Kantonsgericht von diesem Vorwurf freigesprochen wurde und an der Appellation nicht beteiligt war, ist in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft immer noch die Rede von strafbaren Handlungen gegen die «sexuelle Integrität». (mw)