APPENZELL. Seit dem 1. Juli 2004 betreiben der Bund und die Kantone das informatisierte Standesregister Infostar. Derzeit laufen Bestrebungen, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar ausschliesslich beim Bund anzusiedeln.
APPENZELL. Seit dem 1. Juli 2004 betreiben der Bund und die Kantone das informatisierte Standesregister Infostar. Derzeit laufen Bestrebungen, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar ausschliesslich beim Bund anzusiedeln. Wie die Innerrhoder Ratskanzlei schreibt, hat sich die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) mit dieser Lösung einverstanden erklärt. Das Einverständnis wurde aber an fünf Bedingungen geknüpft. Die Standeskommission unterstützt die Haltung der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden. Sie verlangt, dass die fünf gestellten Bedingungen erfüllt werden.
Mit einer weiteren Änderung des Zivilgesetzbuches soll das Grundbuchamt ermächtigt werden, zur Identifizierung von Personen die Versichertennummer der AHV zu verwenden. Dadurch soll, gebunden an gewisse Bedingungen, insbesondere eine landesweite Grundstücksuche ermöglicht werden. Diese Änderung werde von der Standeskommission abgelehnt, wie die Ratskanzlei weiter schreibt. Die Regelung würde die Zuständigkeit der Kantone für die Grundbuchführung tangieren. Zudem wäre eine erneute Änderung des erst auf den 1. Januar 2012 total revidierten Sachenrechts der Rechtssicherheit abträglich. (rk)