Nachdem ein junger Mann auf Aargauer Strassen Schlangenlinien fuhr und mit Baustellenabschrankungen, dem Bordstein und der Leitplanke kollidierte, konnte er schliesslich von der Polizei angehalten werden – diese fand Drogen im Auto und im Blut.
Ein damals 35-jähriger Schweizer ist mit seiner Freundin im Juli 2022 mit einem Toyota von Boppelsen ZH nach Frick gefahren, obwohl ihm das Strassenverkehrsamt im März den Führerausweis für immer entzogen hatte. Auf der Fahrt hatte er vermutlich Polizeibeamte hinter sich, nur so ist es zu erklären, dass im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, jeder Verstoss sekundengenau notiert ist. Und von diesen gab es nicht wenige.
Des Öfteren hat er, als er den Fahrstreifen wechselte, nicht genügend Rücksicht auf den Verkehr genommen, fuhr nicht sauber in seiner Spur, zwang andere Fahrzeuge zum Abbremsen oder Ausweichen. Auch Sicherheits- und Leitlinien liess er, beispielsweise bei der Autobahnauffahrt in Brugg, ausser Acht.
Weiter notierten die Beamten um 19.09 Uhr und 34 Sekunden «mangelnde Aufmerksamkeit» und «nicht genügen der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden», weil er in Lupfig bei einer Baustelle eine Fahrbahnbeschränkung touchiert hatte, ohne anzuhalten oder die Polizei zu informieren.
Bereits 19.13 ereignete sich der nächste Vorfall ähnlicher Art: Der 35-Jährige fuhr mit reduzierter Geschwindigkeit, trotzdem kollidierte er mit dem rechten Randstein. Zwei Minuten später fuhr er dann in Schlangenlinien. Es bildete sich stockender Verkehr. Bevor er in Frick die Autobahn verliess, nutzte er schliesslich auch noch den Pannenstreifen als Fahrbahn.
Nach der Ausfahrt kollidierte das Auto mit der rechten Leitplanke. Den Toyota hatte er bei seinem Arbeitgeber entwendet, natürlich ohne diesen zu informieren.
Als die Polizei um 19.22 Uhr den Fahrer schliesslich anhalten konnte, stellten die Beamten fest, dass der Schweizer Ecstasy, Marihuana, Elvanese (ein synthetisch hergestelltes Arzneimittel zur Behandlung von ADHS), Sequase (wird bei Erwachsenen zur Behandlung von psychischen Krankheiten angewendet), Valium und weitere Drogen mit sich führte.
Wenig überraschend: Der Fahrer hatte nicht nur Drogen im Auto versteckt, er hatte diese auch konsumiert. Ihm wurde die Einnahme von Amphetamin, Valium, Ecstasy und GBL (auch als Liquid Ecstasy bekannt) nachgewiesen.
Es war nicht sein erste Vergehen. Wegen Diebstahls hatte er eine bedingte Geldstrafe über 3750 Franken erhalten. Weil er sich nicht bewährt hat, führt das nun zu einer happigen Gesamtstrafe: Eine unbedingte Geldstrafe über 27'000 Franken oder 180 Tage Haft, hinzu kommt eine Busse, Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von über 4200 Franken.