Tagblatt Online, 26. November 2011 13:07:00
Rüge für Ostschweizer Bahnen
Patrik Louis (Bild: pd)
HERISAU. Das Bundesamt für Verkehr weist die Südostbahn und die Appenzeller Bahnen an, politische Verteilaktionen nicht generell zu verbieten. Die Ausserrhoder Jungfreisinnigen, die Klärung verlangten, sprechen von einem Entscheid mit Signalwirkung.
PHILIPPE REICHEN
Das rigorose Verbot, an Bahnhöfen Flyer zu verteilen, könnte bald schon gelockert werden, nicht nur in Ausserrhoden, sondern in der ganzen Schweiz, also auch bei den SBB. Davon geht Patrik Louis, Jurist und Präsident der Ausserrhoder Jungfreisinnigen, aus.
Louis und sein Parteikollege Kevin Friedauer hatten am 16. März beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Beschwerde eingereicht. Der Grund: Die Jungfreisinnigen wollten im Februar bei den Pendlerinnen und Pendlern am Bahnhof Herisau für ein Ja zum Interkantonalen Lastenausgleich werben. Sie baten die Appenzeller Bahnen (AB) und die Südostbahn (SOB) vorgängig um eine Bewilligung, die diese aber ablehnten. Die Bahnen begründeten ihren Entscheid damit, sie würden auf dem Bahnhofareal generell keine Aktionen mit politischen und religiösen Inhalten dulden. Die Jungfreisinnigen verteilten ihre Flyer dann doch noch: Auf dem Boden der Gemeinde Herisau in Schrittnähe zum Bahnhofareal.
«Verstoss gegen die Verfassung»
Louis wollte diesen Entscheid nicht einfach so hinnehmen. Er forderte die Bahnen auf, das Verbot schriftlich zu bestätigen, was diese auch taten. Nach Konsultationsgesprächen, unter anderem mit Jus-Professoren der Universität St. Gallen, stand für Louis fest: Das Verbot ist ein klarer Verstoss gegen die Verfassung. In seiner Beschwerde an das Bundesamt für Verkehr schrieb er, die Jungfreisinnigen seien der Auffassung, dass die Bahnunternehmen an die Grundrechte gebunden und somit verpflichtet seien, zur «diskriminierungsfreien Verwirklichung der Meinungs- und Informationsfreiheit wie auch der Versammlungsfreiheit beizutragen.» Ein Bahnhofareal sei im übrigen «eine öffentliche Sache im Gemeingebrauch» und Bahnhöfe darum öffentliche Orte, um die Bevölkerung auf politische Anliegen aufmerksam zu machen.
«Transparentes Verfahren»
Das BAV stützt die Beschwerde der Jungfreisinnigen. In der Verfügung, die am Donnerstag an die Parteien ging und dieser Zeitung vorliegt, heisst es: «Die SOB und die AB werden aufsichtsrechtlich angewiesen, das generelle Verbot politischer Verteilaktionen nicht weiter anzuwenden.» Das BAV verlangt, dass die Bahnen ihre Bahnhofsordnungen anpassen und das dort statuierte absolute Verbot von Sammel- und Unterschriftenaktionen unter Bewilligungspflicht stellen. Zudem müssen die SOB und AB eine Gebühr von 1500 Franken bezahlen.
Offen ist, was das BAV unter der Bewilligungspflicht genau versteht. Patrik Louis verlangt ein «kostenloses, transparentes und unbürokratisches Bewilligungsverfahren.» Der SOB und AB steht offen, beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Verfügung Beschwerde einzulegen.
Die AB verzichtete gestern auf eine Stellungnahme, da der Entscheid «noch nicht geprüft werden konnte». Die SOB schreibt: «Das Schreiben konnte noch nicht im Detail geprüft werden; muss es ja eigentlich auch nicht, zumal es ja nicht ein Geschäft von hoher Dringlichkeit ist.»
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