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Tagblatt Online, 27. April 2009 01:04:55

Keine Wildruhezonen

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An der Landsgemeinde, dem höchsten politischen Tag Innerrhodens, befanden die Stimmberechtigten über 13 Sachgeschäfte. (Bild: Bilder: Martina Basista)

Die diesjährige Innerrhoder Landsgemeinde verwirft die Revision des Jagdgesetzes, welches die Standeskommission (Regierung) des Kantons ermächtigt hätte, zum Schutz des Wildes Wildruhezonen zu erlassen.

roger fuchs

appenzell. Schon früh sicherten sich gestern die ersten Zaungäste einen guten Platz. Und als zur Mittagsstunde die Innerrhoder Exekutive samt dem bundesrätlichem Ehrengast Ueli Maurer auf den Landsgemeindeplatz defilierte, war durchaus die eine oder andere böse Bemerkung zu hören, wenn sich in letzter Sekunde eine Person einer anderen vor die Sicht stellte.

Wie sich bereits im Vorfeld abzeichnete, gingen bei der Revision des Jagdgesetzes die Emotionen hoch. Der Tourismus propagiere zu Recht unser schönes Landschaftsbild, sagte der regierende Landammann Carlo Schmid einleitend, die Intensität der Nutzung des Alpsteins habe jedoch im Vergleich zu früher erheblich zugenommen. Nebst Wanderern seien im Sommer Velofahrer oder Gleitschirmpiloten anzutreffen, im Winter Schneeschuhläufer oder Tourenskifahrer. Um das Wild zu schützen, soll die Revision des Jagdgesetzes ermöglichen, saisonale Weggebote oder Verbote zu erlassen.

Schwammig und radikal

Grossrat Ruedi Ulmann, der gleichzeitig auch Appenzellerland Tourismus AI präsidiert, kanzelte daraufhin die Vorlage als «schwammig und radikal» ab. Würde die Revision angenommen, hätte Innerrhoden schweizweit das schärfste Gesetz betreffend Wildruhezonen, so Ullmann. Er wehre sich, in der persönlichen Freiheit noch mehr eingeengt zu werden. Ullmann stellte den Antrag um Rückweisung an den Grossen Rat. Bevor Carlo Schmid darüber abstimmen liess, nutzten weitere Redner die Chance, ihre Sicht der Dinge darzulegen, darunter auch Grossrat Walter Messmer, der versuchte, die Stimmberechtigten zugunsten der Revision zu beeinflussen. Ob Freiheit mit dem Recht gleichzusetzen sei alles zu tun, was Spass mache?, fragte er in den Ring. Solange noch über neunzig Prozent im Alpstein ohne Einschränkungen betretbar seien, müsse es doch möglich sein, auf ein paar Zonen zu verzichten.

Die Stimmberechtigten sprechen sich in der Abstimmung nicht für eine Rückweisung an den Grossen Rat aus und lehnen in einem zweiten Schritt die Revision des Jagdgesetzes ab. Man werde intern jetzt nochmals über die Bücher gehen, kommentierte der zuständige Departementsvorsteher, Stefan Sutter vom Bau- und Umweltdepartement, im Anschluss an die Landsgemeinde.

Popularbeschwerde bleibt

Zweites heisses Eisen war die Initiative zur Abschaffung der Popularbeschwerde, die jeder Bürgerin und jedem Bürger Innerrhodens das Recht gewährt, gegen ein Bauvorhaben Einsprache zu erheben. Initiant und Architekt Kurt Breitenmoser sprach vor versammelter Menge von einer Überreizung der Demokratie. Es seien im letzten Jahr vier Bauprojekte mit einem Volumen von total 18 Millionen Franken durch die Popularbeschwerde verzögert worden, was einem grossen Missbrauch gleich komme, so Breitenmoser. Erich Fässler, Hauptmann von Appenzell, wie auch Grossrat Thomas Mainberger bekräftigten in ihren Voten umgekehrt, wer sich als Bauherr ans Gesetz halte und ein ausgereiftes Bauprojekt präsentiere, brauche nichts zu befürchten. Etwas mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten sah dies in der Schlussabstimmung ähnlich.

Keine Diskussion forderte das Übertretungsstrafgesetz und das darin enthaltene Nacktwandern, das ab sofort an Ort und Stelle gebüsst werden kann. Mit wenigen Gegenstimmen wird das Gesetz angenommen.





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