Tagblatt Online, 23. Februar 2012 01:06:47
Nein zu Änderung des Vornamens
APPENZELL. Die Standeskommission hat das Gesuch einer volljährigen Person um eine Änderung des Vornamens abgelehnt. Sie begründet in einer Mitteilung, der gesuchstellenden Person sei bereits im Jahr 2005 die Änderung des Vornamens bewilligt worden. Danach wurde ihr in einem separaten Verfahren auch eine Änderung des Nachnamens gewährt. Da der neue Vorname nicht beliebte, habe die Person nun erneut um Änderung des Vornamens nachgesucht, so die Mitteilung der Ratskanzlei. Das Gesuch sei abgelehnt worden, da die Standeskommission die gesetzlich verlangten wichtigen Gründe für eine Namensänderung nicht erfüllt sehe. Die gesuchstellende Person habe ihren Vornamen 2005 bewusst ausgesucht. Die Änderung wurde ihr damals zugestanden.
«Für eine erneute Änderung des Vornamens konnte kein schützenswertes Interesse beigebracht werden», so die Mitteilung. Insbesondere sei nicht nachgewiesen, dass der heutige Vorname die fragliche Person in ihrer Ehre oder in ihrer Persönlichkeit beeinträchtige. Das öffentliche Interesse der Verwaltung und der Allgemeinheit an der Unveränderlichkeit eines im Zivilstandsregister eingetragenen Namens sei damit stärker zu gewichten. (rk)
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