Im Trauerfall

 
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Wir helfen Ihnen seriös und unkompliziert eine Traueranzeige im «St.Galler Tagblatt» oder in einem unserer Partnertitel zu veröffentlichen.

Was haben Angehörige vorzukehren?

Je nach Gemeinde und Kanton weicht die Vorgehensweise vom unten aufgezeigten Weg leicht ab. Die örtlichen Zivilstandsämter der Gemeinden helfen den Hinterbliebenen jedoch in aller Regel, die Formalitäten richtig zu erledigen.

Die Adresse und Telefonnummer kann den Telefonbüchern entnommen werden. In einigen Gemeinden ist mitunter auch festgehalten, wo die Ansprechpartner ausserhalb der Bürozeiten erreicht werden können.

Stirbt der Angehörige zu Hause, muss dem Zivilstandsamt die Todesbescheinigung des Arztes vorgelegt werden und wenn möglich das Familienbüchlein der verstorbenen Person.

  • Mit dem zuständigen Pfarramt Verbindung aufnehmen.
  • Todesanzeigen für die Zeitung aufgeben und Trauerzirkulare drucken lassen.

Welche Angaben sollte eine Todesanzeige enthalten?

  • Vorname, Name und eventuell Frauenname der verstorbenen Person
  • Das erreichte Alter
    (Eventuell Datum der Geburt und den Todestag angeben)
  • Die Todesursache
  • Den Wohnort der verstorbenen Person
    (Angabe in der Datumszeile)
  • Die Leidtragenden
    (Ehegatte, Kinder und deren Familie, eventuell Eltern)
  • Zeit und Ort der Beerdigung und der Abdankung
  • Soll einer Institution gedacht werden?
  • Der Text kann durch ein Kreuzzeichen, ein anderes und oder einen Bibelvers ergänzt werden.

Muster einer Todesanzeige

Muster einer Todesanzeige

Die Abbildung zeigt Ihnen wie eine Todesanzeige aufgesetzt werden kann.

 

Beim Aufsetzen von Todesanzeigen sind Ihnen die untenstehenden Annahmestellen behilflich.

Wir drucken für Sie auch Ihre Trauerzirkulare und Danksagungskarten

  • Aufträge die bis 14.00 Uhr bestellt werden, sind noch gleichentags bis 16.45 Uhr abholbereit.
  • Grosse Auswahl an Motiven.
  • Couvertsmitnahme an allen drei unten aufgeführten Orten bei der Bestellung möglich:
    • Publicitas AG, Vadianstrasse 45, 9001 St.Gallen
      Montag–Freitag 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
      An Sonn- und Feiertagen nur in St.Gallen von 10.00–12.00 Uhr am Schalter
    • St.Galler Tagblatt, Fürstenlandstrasse 122, St.Gallen
      Montag–Freitag 7.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
    • Tagblatt Medien Center, Oberer Graben 8, 9000 St.Gallen
      Montag: 13.00 bis 17.30 Uhr
      Dienstag–Freitag 9.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr
      center@tagblattmedien.ch
Wir beraten Sie bei Traueranzeigen und Danksagungskarten

Bei Todesfällen kommen viele Fragen auf. Eine wichtige dabei ist die Gestaltung der
Traueranzeige.
Wir stehen Ihnen mit Ratschlägen und Gestaltungsvorlagen zur Seite. Zusätzlich steht Ihnen
eine grosse Auswahl an religiösen und literarischen Trauerversen zur Verfügung.

Sie erreichen uns:

Montag bis Freitag
Weitere Publicitas Filialen: Arbon, Herisau und Wil
Tagblatt Medien Center
Oberer Graben 8
9000 St.Gallen
Montag:
13.00 bis 17.30 Uhr
Dienstag-Freitag
9.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
St.Galler Tagblatt
Fürstenlandstrasse 122
St.Gallen
Montag-Freitag
7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr


Sonn-/Feiertage
Publicitas AG
Vadianstrasse 45
9000 St.Gallen
Von 10.00-12.00 Uhr bedienen wir Sie gerne am Schalter
Tel. 071 221 03 53


Anzeigen am Sonntag bis 16.00
(nach Schalterschluss)
per Mail an: traueranzeigen@tagblattmedien.ch
per Fax an: 071 277 13 19
oder Briefkasten «St.Galler Tagblatt» beim Haupteingang,
Fürstenlandstrasse 122, St.Gallen
Annahmeschluss Traueranzeigen Vortag 16.00 Uhr

Preise 2009

Preise im St.Galler Tagblatt und seinen Regionalausgaben (inklusive Mehrwertsteuer).

Preise für Todesanzeigen Schwarz/Weiss
Ausgabe mm-Tarif in CHF 4-spaltig,
115 mm breit,
120 mm hoch,
in CHF
St.Galler Tagblatt Gesamt 1.90 997.67
Appenzeller Zeitung 1.31 687.87
Der Rheintaler 1.11 582.85
Tagblatt Ausgabe Kt. Thurgau 1.08 567.10
Toggenburger Tagblatt 0.86 451.58
Wiler Zeitung 1.42 745.62
Preise für Todesanzeigen farbig
Ausgabe mm-Tarif in CHF 4-spaltig,
115 mm breit,
120 mm hoch,
in CHF
St.Galler Tagblatt Gesamt 2.85 1'496.50
Appenzeller Zeitung 1.96 1'029.17
Der Rheintaler 1.79 939.91
Tagblatt Ausgabe Kt. Thurgau 1.62 850.64
Toggenburger Tagblatt 1.27 666.86
Wiler Zeitung 1.80 945.16

Selbstverständlich können Sie eine Todesanzeige auch in einem grösseren Format aufgeben.
Für Vereins-Todesanzeigen sind auch zweispaltige Varianten erlaubt.
Die Höhe der Anzeige richtet sich nach dem vorhandenen Text.

Wichtige Merkpunkte

  • Die Todesanzeige erst dann aufgeben, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beerdigung festgelegt sind.
  • Klären Sie genau ab, wer alles unter den Trauernden aufgeführt werden soll; die Namen und Vornamen deutlich mit Druckschrift auf das Manuskript schreiben.



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