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Unfallversicherung: Unfall nicht doppelt versichern

Richard Eisler, Geschäftsführer Internet-Vergleichsdienst comparis.ch
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) übernimmt nicht nur Heilungskosten, sondern schützt auch vor den wirtschaftlichen Folgen wie etwa zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit. Sie erbringt zudem Rentenleistungen bei Tod und Invalidität und zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld. Die obligatorische Unfallversicherung versichert zurzeit einen Jahreslohn von maximal 126‘000 Franken. Wer mehr verdient, kann darüber liegende Lohnbestandteile auf privater Basis zusätzlich versichern.

Kein zusätzlicher Bedarf

Für die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz besteht grundsätzlich kein zusätzlicher Versicherungsbedarf. Angestellte sind nämlich gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist auch gegen die Folgen eines Unfalls während der Freizeit geschützt.

Doppelter Schutz?

Persönlicher Handlungsbedarf besteht dagegen für Angestellte mit Minipensen, für Rentner, Studenten, Schüler, Hausfrauen oder Nichterwerbstätige. Sie müssen sich bei der Krankenkasse gegen Nichtberufsunfälle versichern. Dadurch erhöht sich ihre Krankenkassenprämie. Umgekehrt gesagt: Wer bereits via Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist, kann dieses Risiko bei der Krankenkassengrundversicherung ohne weiteres ausschliessen.
Tip: Teilzeitangestellte sollten prüfen, ob sie auch gegen Nichtberufsunfall versichert sind. Wenn ja, liegt vielleicht ein unnötiger doppelter Unfallversicherungsschutz vor. Prüfen Sie deshalb auch ihre Krankenversicherungs-Police.

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