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Wechsel sind in der Wohngemeinschaft keine Seltenheit. Dabei gilt es beim Vertragsabschluss auf ein paar Dinge zu achten.
Richard Eisler, Geschäftsführer Internet-Vergleichsdienst comparis.ch
«Zu vermieten: Haus, Nähe ÖV, geeignet auch für WG.» – Das Wohnungsinserat tönt für die fünf Studenten, die eine gemeinsame Bleibe suchen, vielversprechend. Und ein Augenschein vor Ort bestätigt: Es gibt genügend Platz für alle. Die Studenten-WG ist geboren.Wer soll nun den Mietvertrag unterschreiben? Bloss einer oder gleich alle Fünf? Möglich ist beides. Falls alle den Vertrag unterzeichnen, stehen sie auch gemeinschaftlich gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. Die Wohnungskündigung eines einzelnen etwa bleibt ohne Wirkung. Auf Grund der Solidarhaft müssen weiterhin sämtliche Mieter für alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter geradestehen.
"Flexibles" Mietverhältnis
Bei Studenten-WGs, bei denen ein Kommen und Gehen herrscht, empfiehlt sich ein «flexibles» Mietverhältnis. Dabei fungiert ein WG-Mitglied als Hauptmieter, die anderen sind dessen Untermieter. Ersterer haftet dann zwar allein gegenüber dem Vermieter, dafür können die Untermietverträge problemlos gekündigt werden. Gemäss geltendem Mietrecht muss der Vermieter Untermieten zustimmen. Verweigern kann er sie etwa dann, wenn der Hauptmieter die Konditionen der Untermiete nicht transparent machen will oder eine überhöhte Miete kassiert.
Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung
Um für alle Fälle gewappnet zu sein, braucht auch eine WG eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung. Die Versicherer bieten beides im Kombipack an. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn die Mieter einen Schaden an Wohnung oder Haus verursachen. Generell werden durch die Privathaftpflichtversicherung Schäden, welche Dritten verursacht werden, gedeckt. Im gleichen Haushalt lebende Personen sind aber von der Privathaftpflichtdeckung ausgeschlossen.
Die Hausratversicherung kommt zum Zug, wenn die persönlichen Siebensachen der WG-Mitglieder durch Ursachen wie Feuer oder Wasser Schaden nehmen oder bei einem Einbruch gestohlen werden.
Einzelpolicen empfohlen
In der Regel versichert die Hausratversicherung alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Bestehen jedoch Untermietsverhältnisse oder kommt es in der WG häufig zu personellen Wechseln, so empfehlen sich Einzelpolicen für sämtliche Mitbewohner.
Tip: Zuviel Bürokratie ist zwar der Feind des WG-Lebens, ganz ohne schriftliche Übereinkünfte geht’s aber auch nicht. Daher: Haftpflicht- und Hausratversicherung gehören in jede WG.
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