
Brandgefahr: Aufgepasst beim Grillieren am 1. August
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Richard Eisler, Geschäftsführer Internet-Vergleichsdienst comparis.ch
Laut der Beratungsstelle für Brandverhütung (www.bfb-cipi.ch) ereignen sich jedes Jahr 20'000 Brandfälle. Bei einem guten Drittel der Brandfälle ist Fahrlässigkeit im Spiel. Auch die Grillmeister tragen einen Teil zu den oberen Zahlen bei. Achten Sie darauf:
– Stellen Sie den Grill so, dass er einen festen Stand hat.
– Grillieren Sie nur im Freien.
– Verwenden Sie als Anzündhilfe niemals Benzin oder Brennsprit.
– Beaufsichtigen Sie Kinder in der Nähe des Grills.
– Lassen Sie Asche mindestens 48 Stunden ausglühen oder wässern Sie diese.
Wer zahlt den Schaden?
Wenn der Grillplausch trotz aller Vorsichtsmassnahmen im Fiasko endet, stellt sich die Frage, wer den Schaden bezahlt. Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig. Für die zerstörte Einrichtung steht die Hausratversicherung gerade. Diese vergütet den Neuwert der zerstörten Einrichtung und kommt sogar für allfällige Folgekosten auf, etwa für die Miete eines temporären Domizils. Bei einigen Versicherern ist die Übernahme der Folgekosten plafoniert – etwa bei 10'000 Franken.
Effektiven Wert versichern
Bei der Hausratversicherung ist entscheidend, dass die Versicherungssumme den effektiven Wert der Hauseinrichtung widerspiegelt. Es lohnt sich nicht, via Unterversicherung Prämien zu sparen. Im Schadensfall vergütet die Versicherung dem Geschädigten nur genau den Betrag, der vertraglich vereinbart worden ist. Wirklich gespart werden kann nur durch einen Preis-/Leistungsvergleich und den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung.
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